BGG 925 Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand Drucken E-Mail

BGG 925

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Inhaltsverzeichnis

Vormerkung

  1. Anwendungsbereich
  2. Rechtsgrundlagen
    2.1 innerbetrieblicher Einsatz
    2.2 Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr
  3. Gliederung und Umfang der Ausbildung
    3.1 Ausbildungsstufen
    3.2 Allgemeine Ausbildung
    3.3 Zusatzausbildung
    3.4 Betriebliche Ausbildung
    3.5 Dauer der Ausbildung
  4. Beauftragung
  5. Qualifikation der Ausbilder
  6. Ausbildungsstätte
    6.1 Allgemein
    6.2 Räumlichkeiten
    6.3 Anzahl der Ausbilder und Teilnehmer
    6.4 Technische Ausstattung
    6.5 Lehrmittel - Ausstattung
  7. Lehrinhalte
    7.1 Theoretische Ausbildung
    7.2 Praktische Ausbildung
  8. Abschlussprüfung
Hinweis:
Soweit inhaltliche Verweise auf "bisherige" Vorschriften und Regeln des berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Regelwerkes sowie auf Vorschriften und technische Regeln des Staates erfolgen, bedeutet dies nicht in jedem Fall, dass eine Neuveröffentlichung der zitierten Unfallverhütungsvorschrift, BG-Regel oder BG-Information stattgefunden haben muss. Entscheidend ist das jeweilige Datum des Inkrafttretens bzw. das Ausgabedatum der betreffenden Veröffentlichung; siehe auch BGVR- und BGI-Verzeichnis der DGUV.
Berufsgenossenschaftliche Grundsätze (BG-Grundsätze) sind Maßstäbe in bestimmten Verfahrensfragen, z.B. hinsichtlich der Durchführung von Prüfungen.